Nach dem folgenschweren Unfall eines Güterzugs im Schweizer Gotthard-Basistunnel im August 2023 sieht das Schweizerische Bundesamt für Verkehr (BAV) neue technische Vorschriften und Wartungs-Richtlinien für Radsätze von Güterwagen vor.
Der Zwischenfall, verursacht durch den Bruch einer Radscheibe an einem Waggon, hatte zur Entgleisung von 16 Wagen sowie zu massiv geschädigter Infrastruktur geführt.
Dies nahm das BAV zum Anlass, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu erarbeiten, welche sich an Eisenbahnverkehrsunternehmen richten, die mit Güterzügen durch die Schweiz fahren, sowie an die Fahrzeughalter und Instandhaltungserbringer. Im Vordergrund stehen unter anderem Vorgaben an minimale Raddurchmesser, eine systematische und häufigere wagentechnische Untersuchung sowie optimierte Kontrollen bei laufflächengebremsten Radsätzen bei Güterwagen. 1 Die Maßnahmen sollten bis spätestens Ende 2026 umgesetzt werden.
Derzeit sind die nationalen Vorgaben des BAV wieder außer Kraft gesetzt. Laut aktueller Berichterstattung arbeiten Joint Network Secretariat (JNS), Vereinigung der Wagenhalter (UIP), BAV und europäische nationale Sicherheitsbehörden an einer gemeinsamen, praxistauglichen Lösung auf europäischer Ebene.
Fahrzeughalter, die mit Güterzügen durch die Schweiz fahren, bzw. Entity in Charge of Maintenance (ECM) müssen sicherstellen, dass Inspektion und Wartung den Anforderungen entsprechen. Die zuletzt veröffentlichte Version der BAV-Verordnung von Oktober 2025 sieht vor, dass es ab spätestens 1.1.2027 für jeden Güterwagen, der die Schweiz durchquert, einen gültigen Nachweis über die letzte wagentechnische Inspektion geben muss. Die Dokumentation muss so gestaltet sein, dass ein EVU den Nachweis prüfen kann, bevor ein Güterwagen in einen Zug eingestellt wird. 2
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Exkurs: Rechtsgrundlage
Im Juni 2025 veröffentlichte die unabhängige Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUST) ihren Bericht zum Unfall im Gotthard-Basistunnel. Dieser zeigte, dass im Schienengüterverkehr wegen den neuen Verbundstoffbremssohlen ein systematisches Risiko für Radbrüche bestünde. Auf Basis ihrer Untersuchung sprach die SUST Empfehlungen an die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) aus. Ergänzend dazu führte das BAV mit Vertretern der Branche Gespräche. Das BAV verfügte auf diese Diskussionen hin Maßnahmen, welche die Sicherheit des Schienengüterverkehrs in der Schweiz gewährleisten sollten. 3
Nach einer einstweiligen Zwischenverfügung durch das Schweizer Bundesverwaltungsgericht wurden die Vorschriften des BAV vorläufig außer Kraft gesetzt. Laut aktueller Berichterstattung sind die Vereinigung der Wagenhalter (UIP), Joint Network Secretariat (JNS), BAV und europäische nationale Sicherheitsbehörden gewillt, eine gemeinsame Lösung zu finden. 4
Exkurs: BAV Sicherheitsmaßnahmen
Die konkreten Sicherheitsmaßnahmen, die in Bezug auf Radsätze und genaue Inspektions- und Wartungsintervalle getroffen werden müssen, befinden sich in der BAV-Verfügung „Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Güterverkehr“. Diese Regelung umfasst sämtliche Erfordernisse an Zustand, Überprüfung und Wartung von laufflächengebremsten Radsätzen sowie die Dokumentation der Instandhaltung. Die ursprünglich im September 2025 angekündigten Maßnahmen wurden im Oktober 2025 bei zwei Positionen angepasst:
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