Am Dienstag, den 30.05.2023 fand das neueste RailVoice Webinar statt und war ein großer Erfolg. Trotz des spezifischen Themas gab es über 150 Anmeldungen, was es zur bisher erfolgreichsten RailVoice Veranstaltung machte.
Neben dem fesselnden Thema ECM (Entity in Charge of Maintenance) und dessen praktischer Anwendung zogen auch die hochkarätigen Podiumsteilnehmer das Interesse der Zuhörer auf sich. Babette Müller-Reichenwallner von Railnova SA, Marius Trinkl von der TÜV Rheinland InterTraffic GmbH, Robert Hummel von der Instandhaltung Management Service GmbH und Helmut Hohenbichler, der die Boom Software AG vertrat, waren im offenen Austausch vertreten.
Den Anfang machte Mag. Michael Luczensky. In seiner Eröffnungsrede wies er auf die Bedeutung des 4. Eisenbahnpakets hin und legte dabei einen großen Schwerpunkt auf die ECM-Verordnung.
Damit wir die volle Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrsträgers Schiene sicherstellen und mehr Transporte von der Straße auf die Schiene verlagern können, sind weitere Anpassungen im Eisenbahnsystem notwendig, nicht zuletzt um die Interoperabilität des Verkehrsträgers zu gewährleisten.
„Ziel muss es sein, die noch immer bestehenden Regelungen und technischen Normen, die es in den einzelnen Mitgliedsstaaten gibt, auf europäischer Ebene zu harmonisieren.“, so Herr Mag. Michael Luczensky, Leiter der Gruppe IV/Eisenbahn, BMK.
Die ECM-Verordnung zielt indirekt darauf ab, die Transparenz, die Zuordnung von Verantwortlichkeiten und die Nachvollziehbarkeit zu fördern. Innerhalb der ECM-Verordnung werden spezifische Zielzustände beschrieben, die angestrebt werden sollen.
Knapp ein Jahr nach Ende der Übergangsfrist zur neuen ECM-Verordnung bestehen für die ECM-Verantwortlichen nach wie vor Unklarheiten und Interpretationsspielräume bei der Umsetzung der einzuhaltenden Vorschriften in der Praxis.
Das Ziel unseres Webinars zum Thema ECM 2019/779 bestand darin, bestehende Unklarheiten zu beseitigen und den Interpretationsspielraum einzuschränken. Eine zentrale Diskussion zwischen den Panelisten drehte sich um den Einsatz der Digitalisierung und die Frage, inwieweit diese für die Umsetzung der ECM-Durchführungsverordnung erforderlich ist.
Einigkeit herrschte unter den Experten darüber, dass die Digitalisierung eine wichtige Rolle bei der effizienten Umsetzung der Verordnung spielen kann. Die Möglichkeit, Dokumente und Informationen elektronisch zu erfassen, zu speichern und zu verwalten, bietet zahlreiche Vorteile in Bezug auf Transparenz, Zugänglichkeit und Effizienz.
Obwohl die ECM-Verordnung keine explizite Anforderung zur Digitalisierung enthält, ist es wichtig, anzumerken, dass Unternehmen, die eine Wachstumsstrategie verfolgen, kaum um die Digitalisierung herumkommen, wenn sie effektiv und erfolgreich wirtschaften möchten.
Eine Herausforderung, mit der jeder Betreiber konfrontiert wird, besteht darin, die Schienenfahrzeuge ordnungsgemäß wieder in Betrieb zu nehmen und das meist außerhalb der Betriebszeiten. Dies wurde auch während des Webinars durch zahlreiche Reaktionen und Fragestellungen des Publikums deutlich. So stellte sich die Frage, welche Vorgehensweise angemessen ist.
„Eine vorläufige Wiederinbetriebnahme gibt es nicht. Wer mit einem Fahrzeug ohne offizielle Wiederinbetriebnahme unterwegs ist, fährt ohne gültige Zulassung. Wenn ich 2 Stunden keinen habe, der mir die Wiederinbetriebnahme ausstellt, dann bleibt das Fahrzeug entweder 2 Stunden stehen, oder ich mache mich strafbar.“, erklärt Marius Trinkl von der TÜV Rheinland InterTraffic GmbH.
Die Rolle des ECM bestimmt, welche Personen berechtigt sind, Wiederinbetriebnahmen auszustellen. Diese Personen müssen über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, um eine Wiederinbetriebnahme durchzuführen. Daher ist es notwendig und ratsam, eine Person zu finden, die zum entsprechenden Zeitpunkt auch vor Ort ist.
Wenn Sie Interesse daran haben, die vollständige Diskussion zu diesem Thema mitzuverfolgen, können wir Ihnen gerne auf Anfrage die Aufzeichnung zusenden. Füllen Sie dafür einfach das folgende Formular aus oder senden Sie uns ein E-Mail an railvoice@boomsoftware.com.
Vorweg muss gesagt werden, dass es bereits einige Unternehmen im Light Rail gibt, die die ECM-Verordnung proaktiv umsetzen. Der Markt ist definitiv daran interessiert, von seinen Kollegen aus der Vollbahn zu lernen. Immerhin sind sie dann, sollte die Verordnung jemals für den öffentlichen Nahverkehr in Kraft treten, bereits weitgehend compliant.
Es könnte jedoch schwierig sein, diese Thematik auf EU-Ebene zu regeln, da der Schienenfernverkehr interoperabel ist und über nationale Grenzen hinweg operiert, während die öffentlichen Nahverkehrsbetriebe ausschließlich regional tätig sind. Es wird wahrscheinlich keine EU-Regelung für den öffentlichen Verkehr geben, aber es wird Bemühungen geben, den Transparenzgedanken zu übernehmen. Dies könnte zum Beispiel durch nationale Gesetzgebung geschehen.
Viele Dinge, die ein ÖPNV-Betreiber ohnehin schon tut, entsprechen nämlich der ECM-Verordnung. Diese sind aber möglicherweise nicht in dieser Form und Ausmaß dokumentiert.
Wir sagen Danke an alle Interessenten des Webinars und hoffen Ihnen wertvolle Informationen zur ECM-Durchführungsverordnung geliefert zu haben. Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir bemühen uns, diese zu beantworten. Ihre Anfragen können Sie gerne an railvoice@boomsoftware.com richten.
Sie hatten keine Gelegenheit, am Webinar teilzunehmen? Keine Sorge, wir lassen Ihnen gerne die Aufzeichnung des gesamten Webinars zukommen, damit Sie sich die Inhalte im Nachgang ansehen können. Wenn Sie daran interessiert sind, schicken Sie uns eine informelle Nachricht an railvoice@boomsoftware.com.
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