Mit der EU Verordnung 445/2011 wurde die „Entity in Charge for Maintenance“ (ECM) als ein System zur Zertifizierung von, „für die Instandhaltung von Güterwagen zuständigen Stellen“, in Kraft gesetzt.
Diese ECM Verordnung wurde auf Grundlage folgender EU-Richtlinien entwickelt:
Mit der EU Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 wurde nun die Verordnung 445/2011 abgelöst und außer Kraft gesetzt.
Mit dieser neuen Durchführungsverordnung wurden folgende Bereiche angepasst:
ECM-Konformität mit Boom Rail Solutions
Möchten Sie wissen, wie unsere Boom Rail Solutions zur ECM-Konformität in Ihrem Unternehmen beitragen können? Dann besuchen Sie unsere ECM-Seite hier.
Die wohl wesentlichste Änderung betrifft, in Anlehnung an (EU) 2016/798, Erwägungsgrund (34), die Ausweitung der ECM Verordnung auf alle Schienenfahrzeuge, welche auf öffentlichen Streckennetzen, betrieben werden. Die Einschränkung auf Güterwagen ist damit aufgehoben. Ausnahmen hierfür sind in der (EU) 2016/798 unter Artikel 2 Absatz 2 und 3 angegeben und betreffen im Wesentlichen öffentliche, schienengebundene Verkehrsmittel wie Straßenbahnen und Untergrundbahnen. Ebenso stellt es die EU den Mitgliedstaaten frei, die ECM Verordnung auch für diese, in nationales Recht zu übernehmen.
Mit 16. Juni 2020 tritt die neue Verordnung in Kraft und ersetzt somit die Verordnung 445/2011. Es gilt eine Übergangsfrist bis 16. Juni 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen sich alle ECM Stellen zertifizieren lassen. Fahrzeuge ohne gültiger ECM Zertifizierung werden folglich aus dem Fahrzeugregister entfernt. Die „an der Instandhaltung beteiligten Stellen“ müssen über eine ECM Zertifizierung für ihre Rolle verfügen. Diese gelten wie bisher fünf Jahre und sind durch jährliche vor Ort Audits zu überprüfen.
Mit der neuen Verordnung wurde die Handhabung der sicherheitskritischen Bauteile direkt in die ECM aufgenommen und ausgeweitet. Die Führung und Weiterentwicklung eines Katalogs über sicherheitskritische Bauteile sind damit auf Hersteller und „die für die Instandhaltung zuständige Stelle“, zu übertragen. Diese und die damit verbundene Dokumentation der betroffenen Teilsysteme sind somit integraler Bestandteil der Lebensaktdokumentation der Fahrzeuge.
Ebenso ergeht die Verpflichtung an, die für „die Instandhaltung zuständige Stelle“, „außergewöhnliche, nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführende Instandhaltungsfeststellungen“ (vgl. EU 2019/779 Artikel 4 Absatz 6), dem Eisenbahnsektor zu melden. – Safety Alert IT System
Die wohl wesentlichste Änderung in diesem Teil ist, dass die Einschränkung auf Güterwagen nun aufgehoben ist und für alle Fahrzeuge und ECM anzuwenden sind. Auch hinsichtlich Überwachung und Weiterentwicklung sicherheitskritischer Bauteile ergeben sich für die ECM erweiterte Verantwortungen zur Führung und Umsetzung im Risikomanagementsystem. Für die „Instandhaltungserbringerfunktion“ wurde im Bereich des Kompetenzmanagements das zu berücksichtigenden Teilesysteme erweitert (Artikel 4, Absatz 8 (e-h)). Im Gegensatz zur alten Verordnung, wurde nun für die „Instandhaltungserbringerfunktion“ die Dokumentationspflichten auf sicherheitsrelevante Instandhaltungstätigkeiten konkretisiert.
Wir haben unsere Software eigens für die Bahnindustrie entwickelt und den Fokus unteranderem auf die Einhaltung von Standards gelegt. Mit unserem Software Portfolio unterstützen wir ECM2, ECM 3 und ECM 4 Verantwortliche bei der Erreichung der ECM-Konformität. Der Aufwand, der hinter der Erfüllung der ECM-Vorgaben steckt, wird durch unsere Software reduziert.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite ECM.
Im Schienenverkehr ist das Thema Sicherheit äußerst umfassend und komplex – das liegt vor allem daran, dass der Schutz von Leib und Leben, von Fahrgästen, Anrainern und am Bahnbetrieb beteiligten Personen, sowie der Ressourcen wie Fahrzeugen und Infrastrukturen, an erster Stelle steht.
MehrDer Fachkräftemangel ist bereits seit Jahren eine ernsthafte Herausforderung für Schienenfahrzeugwerkstätten. Werkstätten haben den Anspruch, eine möglichst hohe Auslastung zu erreichen und gleichzeitig höchste Qualität bei den am Schienenfahrzeug durchgeführten Arbeiten zu gewährleisten. Das Fehlen von gut ausgebildeten Fachkräften erschwert jedoch die Umsetzung der ECM2-Prozessvorgaben.
MehrDie Verfügbarkeit von Fachkräften ist eine Grundvoraussetzung für nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Fachkräfte sind jedoch heutzutage sehr schwer zu finden, da jede Branche händeringend nach qualifizierten Fachkräften sucht, einschließlich der Unternehmen der Bahnindustrie.
MehrWir widmen uns der Entwicklung von Softwarelösungen, die Ihr Unternehmen auf das nächste Level bringen.
Unsere Produkte werden in den Sektoren Bahn, ÖPNV und Industrie eingesetzt.
Das Ziel von RailVoice ist es, internationale Experten aus der Bahnindustrie über eine Plattform zu vernetzen, die die Möglichkeit zum gegenseitigen Wissensaustausch bietet.
Verändern Sie mit uns die Zukunft der Mobilität!
Gemeinsam mit dem richtigen Ökosystem wollen wir die digitale Innovation noch weiter vorantreiben. Daher streben wir internationale Partnerschaften an.
In diesem Kontext suchen wir unteranderem Integrations-, Vertriebs- und Softwarepartner.